Aktuelles
Jugendwehren sammeln auch 2023 wieder Weihnachtsbäume ein
02.01.2023 Liebe Hildesheimer und Hildesheimerinnen,
am Samstag, dem 07. Januar 2023, ist es wieder Zeit:
Die Jugendfeuerwehren der Stadt Hildesheim sammeln die ausgedienten Tannenbäume wieder ein. Die Bäume werden von den jungen Helferinnen und Helfern eingesammelt und zum Kompostwerk transportiert, wo sie dann umweltfreundlich entsorgt werden. Bei dieser Aktion sammeln die Jugendlichen Spenden für ihre Jugendfeuerwehren. Der Erlös kommt ohne Abzüge den Jugendlichen für ihre unterschiedlichsten Aktivitäten zugute.
Einwohner der
Innenstadt von Hildesheim und Marienburger Höhe sowie Seitenstraßen können sich vom 02. bis 06. Januar 2023 zwischen 13 und 18 Uhr unter der Telefonnummer 9288562 informieren, wo die nächste Baum-Annahmestelle zu finden ist. Der Baum kann dann in der Zeit von 9 bis 14 Uhr an einem der Sammelplätze abgegeben werden. Eine Übersicht gibt es auch hier auf der
Homepage der Freiwilligen Feuerwehr Stadtmitte 2.
Bewohner der
Stadtteile Moritzberg, Godehardikamp und Bockfeld können ihren Baum online unter www.feuerwehr-moritzberg.de anmelden oder ihn in der Zeit von 9 bis 14 Uhr ohne Anmeldung zur Sammelstelle in der Mittelallee bringen. Weitere Infos können Sie der Hauswurfsendung entnehmen.
Die Mitbürger in
Ochtersum erhalten eine Hauswurfsendung, auf der die Abwicklung der Abholung an der Haustür erklärt ist. Alternativ kann jeder Ochtersumer seinen Baum ohne Anmeldung am Tag der Sammlung zwischen 8 und 12 Uhr am Feuerwehrhaus abgeben.
In den Stadtteilen
Achtum, Bavenstedt, Drispenstedt, Einum, Itzum, Neuhof sowie in der Nordstadt und im Stadtfeld wird die Sammlung durch Hauswurfsendungen angekündigt, in
Himmelsthür über die Schaukästen und in
Sorsum über die Sportzeitung.
Stadtjugendfeuerwehrwart Benjamin Bode weist an dieser Stelle darauf hin, dass die
Notrufnummer 112 unter keinen Umständen benutzt werden darf, da sonst die schnelle Hilfeleistung der Feuerwehr im Ernstfall verzögert werden könnte und außerdem ein Missbrauch des Notrufes nach §145 StGB entsteht.